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Die Spielregeln des Merkur CUP

1. Teilnahmeberechtigt sind alle E-Junioren-Mannschaften im Verbreitungsgebiet des Münchner Merkur und seiner Heimatzeitungen. Für alle Spiele besteht Passzwang; Spielberechtigung haben alle Spieler mit eingetretenem Privatspielrecht. An einem Turniertag kann jeder Verein maximal 7 Spieler, 4 Auswechselspieler (je Spiel) und 2 Ersatzspieler zum Einsatz bringen.

2. Der Merkur CUP wird grundsätzlich in Turnierform in Vierer- bzw. Dreier-Gruppen jeder gegen jeden ausgetragen. Die teilnehmenden Mannschaften sind in 16 Merkur-Kreise eingeteilt.

3. Der Merkur CUP wird grundsätzlich in Turnierform in Vierer- bzw. Dreier-Gruppen – in Ausnahmefällen auch in Fünfer-Gruppen – jeder gegen jeden ausgetragen. In Vierer-Gruppen beträgt die Spielzeit 2 x 10 Minuten nach folgendem Spielplan (2 Vereine erreichen die nächste Runde):

  • 00:00   Verein 1 gegen Verein 2
  • 00:25   Verein 3 gegen Verein 4
  • 01:05   Verein 2 gegen Verein 3
  • 01:30   Verein 4 gegen Verein 1
  • 02:10   Verein 1 gegen Verein 3
  • 02:35   Verein 2 gegen Verein 4

4. In Dreier-Gruppen beträgt die Spielzeit 2 x 15 Minuten nach folgendem Spielplan (2 Vereine erreichen die nächste Runde):

  • 00:00 Verein 1 gegen Verein 2
  • 00:50 Verein 3 gegen Verein 1
  • 01:40 Verein 2 gegen Verein 3
5. An den Kreis- und Bezirks-Finalspielen am Merkur CUP-Finale nehmen jeweils 8 Mannschaften teil, die in zwei Gruppen spielen. Nach den Gruppenspielen erfolgen Entscheidungsspiele um die Platzierung, die bei unentschiedenem Ausgang nach 2 x 10 Minuten um 2 x 3 Minuten verlängert werden. Steht es nach der Verlängerung immer noch Unentschieden, wird der Sieger durch Achtmeterschießen ermittelt. Spielplan der Entscheidungsspiele:
  • 03 :15   Halbfinale
    Erster Gr. 1 gegen Zweiter Gr. 2
    Zweiter Gr. 1 gegen Erster Gr. 2
    (Die Spiele finden gleichzeitig statt)
  • 03 :45 Spiele um Platz 7 und Platz 5
    (Die Spiele finden gleichzeitig statt)
  • 04:15 Verlierer Halbfinale um Platz 3
  • 04:45 Sieger Halbfinale um Platz 1

Die Gesamtdauer der Finalturniere kann um 30 Minuten verkürzt werden, wenn die einzelnen Gruppen auf beiden Plätzen gleichzeitig spielen. Eine weitere Reduzierung um 25 Minuten ergibt sich, wenn die Plätze 3 und 1 gleichzeitig auf beiden Spielfeldern ausgetragen werden.
  • Platz 1
    Gruppe1, Gruppe 2, Gruppe 3
    usw.
  • Platz 2
    Gruppe1, Gruppe 2, Gruppe 3
    usw.
6. Sollte ein Finalturnier aus Witterungsgründen abgebrochen werden, ist es vom Spielleiter kurzfristig neu anzusetzen und den Vereinen, Schiedsrichtern und der Presse sofort mitzuteilen. Dabei ist folgendes zu beachten: Sind zum Zeitpunkt des Abbruchs mehr als die Hälfte der Gruppenspiele absolviert, werden diese Spiele in die Neuansetzung übernommen und das Turnier mit dem ersten nicht ausgetragenen Gruppenspiel fortgesetzt. Im anderen Fall beginnt bei der Neuansetzung das gesamte Turnier von vorne mit dem ersten Gruppenspiel.
7. Die Wertung erfolgt wie nachstehend beschrieben: Für einen Sieg gibt es 3 Punkte, für ein Unentschieden 1 Punkt. Erzielt eine Mannschaft in einem Spiel 3 oder mehr Tore, erhält sie den Zusatzpunkt (z.B. bei 4:3 Toren erhält Mannschaft A 4 Punkte und Mannschaft B 1 Punkt).
8. Die Platzierung wird nach folgenden Kriterien vorgenommen:
  • Anzahl der Punkte
  • Spielergebnis des direkten Vergleichs
  • Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren
  • Bei gleicher Tordifferenz mehr geschossene Tore
  • Achtmeterschießen
9. Sind 3 oder mehr Mannschaften punktgleich, ist eine Sondertabelle nur der Spiele dieser Mannschaften gegeneinander zu erstellen. Ergibt sich daraus wieder eine Punktgleichheit von 2 oder mehr Mannschaften, erfolgt die Platzierung entsprechend 8c) und 8d) aus dieser Sondertabelle. Ist dann immer noch keine Platzierung feststellbar, werden die Punkte 8c) bis 8e) aus der Normaltabelle herangezogen.
10. Im Übrigen gelten die „Richtlinien für den Kleinfeld-Fußball“ sowie die Satzung und Ordnungen des Bayerischen Fußball- Verbandes. Die Spielzeiten entsprechen den „Richtlinien für Fußball-Veranstaltungen der Junioren und Juniorinnen“ des DFB.
11. Zuständig für alle Vorkommnisse sind die Jugend-Sportgerichte I und II des Bezirkes Oberbayern.

13. Die ausrichtenden Vereine werden dringend gebeten, die Ergebnisse noch am Spieltag an den zuständigen Spielleiter durchzugeben. Dieser verständigt dann die Medien entsprechend.

14. Die Vereinsanschriften der teilnehmenden Mannschaften werden zum Zwecke der direkten Kontaktaufnahme an die jeweiligen Sponsoren und Medien weitergegeben.